Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen der MEDER CommTech GmbH
Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bedingungen (Teil A), sowie aus den Besonderen Bedingungen für einzelne Leistungen (Teil B - E), die für diese Leistungen jeweils vor den übrigen Bedingungen gelten.
Teil A - Allgemeine Bedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder hiervon abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden bei den Vertragsverhandlungen oder zur Ausführung des abgeschlossenen Hauptvertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Weitere als die dort enthaltenen Abreden wurden nicht getroffen. Mündliche Zusatzabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, die Vereinbarung einer mündlichen Zusatzabrede bei Verzicht auf schriftliche Bestätigung nachzuweisen.
1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, sofern in den Besonderen Bedingungen (Teil B) nichts anderes vereinbart ist.
Der Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Unternehmer im Sinne unserer AGB ist auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts und ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
2. Angebot, Angebotsunterlagen
2.1 Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Wenn wir die Bestellung innerhalb dieser Frist weder schriftlich noch mündlich bestätigt haben, so gilt das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages als abgelehnt. Als Annahme der Bestellung gilt die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung, aber auch die Übersendung einer Rechnung oder auch die vollständige oder teilweise Auslieferung der bestellten Ware.
2.2 Unsere Angebote, insbesondere aber auch die in Preislisten, Prospekten, Angeboten gemachten Angaben und zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder unserem Angebot nichts anderes ergibt. Die Angaben in den genannten Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich von uns als verbindlich zugesichert werden. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sämtlichen sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
3. Vergütung, Zahlungsmodalitäten, Aufrechnungsausschluss und Tilgungsbestimmungen
3.1 Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten. Unsere Vertreter haben keine Abschluss- und Inkassovollmacht.
3.2 Die vom Kunden zu bezahlenden Preise oder die zu zahlende Vergütung für die vereinbarten Leistungen oder Teilleistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt er Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste. Ältere Preislisten verlieren mit Inkrafttreten der neueren Preisliste ihre Gültigkeit.
3.3 Die Preise verstehen sich in EURO. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, zzgl. den Kosten für Verpackung und Versicherung, sowie Zoll und Nebenabgaben. Alle Preise sind, soweit nicht schriftlich ausdrücklich anders angegeben, Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Mehrwertsteuer.
3.4 Dem Kunden ist bekannt, dass Preisdynamiken und (Material-)Preisschwankungen nicht ausgeschlossen werden können und daher bei unserer Kalkulation unserer Preise auch nachträglich berücksichtigt werden müssen. Hat sich der ursprünglich mit dem Kunden vereinbarte Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Materialpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Entgelte Dritter erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
3.5 Ein Skontoabzug bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Für Zahlungen mit Wechsel wird generell kein Skonto gewährt.
3.6 Wechsel, Schecks und Überweisungen gelten vor endgültiger Gutschrift auf unserem Konto nicht als Erfüllung der Zahlung. Spesen, die durch den entsprechenden Zahlungsverkehr ausgelöst werden, hat der Kunde zu tragen. Dies gilt insbesondere auch für Bankspesen, die durch Rückbelastungen entstehen. Zudem sind wir berechtigt, bei Nichteinlösung oder Rückbelastung eines Schecks oder Wechsels eine Aufwandspauschale in Höhe von Euro 25,00 zuzüglich Mehrwertsteuer vom Kunden zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
3.7 Für jedes Mahnschreiben sind wir zur Berechnung einer Pauschale von Euro 15,00 zuzüglich Mehrwertsteuer berechtigt.
3.8 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen innerhalb von 20 Tagen nach Auslieferung der Ware oder Eintritt des Annahmeverzuges ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug; einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
3.9 Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug oder wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß §§ 449, 323, 985 BGB geltend zu machen.
3.10 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
3.11 Zahlungseingänge werden zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine entgegenstehende Bestimmung trifft.
4. Lieferumfang
4.1 Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Im Falle eines Angebots mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme bestimmt sich der Umfang der Lieferung nach dem Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
4.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Jede Teillieferung gilt in diesem Fall als selbständige Leistung.
5. Lieferzeit, Lieferhindernisse, Lieferverzug
Rücktritt bei Nichtverfügbarkeit
5.1 Vereinbarte Liefer-, Entwicklungs-, Produktionsfristen oder sonstige Fristen sind für beide Parteien nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, sofern im Hauptvertrag nichts anderes vereinbart worden ist.
5.2 Sollten wir aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger, von uns nicht zu vertretender Umstände nicht zur termingerechten Lieferung in der Lage sein, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert.
5.3 Bei Nichteinhaltung des Liefertermins durch uns aus anderen als den in Ziff. 5.2 genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten.
Soweit im Hauptvertrag keine verbindlichen Lieferfristen vereinbart worden sind, setzt der Rücktritt eine schriftliche Mahnung des Kunden und die Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Arbeitstagen voraus. Dies gilt nicht in den Fällen des § 323 Abs. 2 und 4 BGB und bei Vereinbarung eines Fixhandelskaufs.
5.4 Soweit kein bestimmter Liefertermin von uns zugesichert wurde, kann der Kunde uns 10 Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung geraten wir in Verzug. Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Kunde darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns nach Ablauf der 10-Tagesfrist eine angemessene Frist zur Lieferung oder Leistung setzen. Schadensersatz kann der Kunde im Übrigen nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Ziff. 9-10 verlangen.
5.5 Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht erkennbar war, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Wir verpflichten uns, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und im Fall unseres Rücktritts die Leistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. War die Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht erkennbar, ist unsere Haftung wie auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen hinsichtlich der Erkennbarkeit ausgeschlossen, soweit es sich nicht um hierbei von uns zumindest fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt.
5.5 Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht erkennbar war, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Gefahrübergang
6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung/ Teillieferung an ihn oder die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Fertigung bzw. unser Versandlager verlassen hat. Dies gilt ausdrücklich auch für Teillieferungen und für den Fall, dass wir noch weitere Leistungen, z.B. ausnahmsweise die Versendung, die Aufstellung oder ähnliches übernommen haben. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.
6.2 Ist die Lieferung versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Kunden auf diesen über.
7. Annahmeverzug, Nichtabnahmeentschädigung
7.1 Nimmt der Kunde die bestellte Ware unberechtigterweise nicht ab, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung, verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen oder tritt der Kunde unberechtigterweise vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, den Ersatz der Mehraufwendungen zu verlangen, die wir für die erfolglose Lieferung sowie für den Rücktransport, die Aufbewahrung und Erhaltung der Lieferung machen müssen. Wir sind wahlweise auch berechtigt, für die vom Kunden geschuldeten Mehraufwendungen eine Aufwandpauschale in Höhe von 3 % des Nettoauftragswertes zu verlangen. Des Weiteren sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung in Höhe eines Pauschalbetrages von 25 % des Netto-
Auftragswertes zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen.
7.2 Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder er wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
8. Untersuchungs- und Rügepflicht
8.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist (§§ 377, 381 HGB) . Zeigt sich ein Mangel, ist uns dieser unverzüglich und konkret anzuzeigen (Mängelrüge).
8.2 Die Rügefrist gemäß Ziff.8.1 beträgt maximal 5 Arbeitstage. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Mängelrüge (auch Telefax oder E-Mail) bei uns. Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muss die Mängelrüge unverzüglich, spätestens aber ebenfalls innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Entdeckung des Mangels in entsprechender Weise gemacht werden. Gleichzeitig mit der Mängelrüge ist uns der Zeitpunkt der Entdeckung nachzuweisen.
8.3 Bei Teillieferungen gelten diese Bestimmungen jeweils vom Zeitpunkt der Teillieferung ab.
8.4 Die Mängelhaftungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche des Kunden entfallen, soweit er den in Ziff. 8.1 – 8.3 beschriebenen Obliegenheiten nicht nachkommt.
8.5 Die gerügte Ware hat der Kunde in der Original- oder einer gleichwertigen ordnungsgemäßen Verpackung frachtfrei an uns zurückzusenden.
8.6 Mangelrügen entbinden nicht von der fristgemäßen Zahlung und berechtigen nicht, Abzüge vorzunehmen. Die Rechte des Kundes nach § 9 bleiben bei rechtzeitigen Rügen unberührt.
9. Mängelgewährleistung, Schadensersatz bei Sachmängeln
9.1 Die Angaben in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen über Leistung und Eigenschaften, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich durch Beschaffenheitsvereinbarung zum Vertragsinhalt werden.
Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.
9.2 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.
9.3 Bei Auftreten von Mängeln sind wir nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Soweit dies dem Kunden zumutbar ist, sind wir berechtigt, drei Nachbesserungsversuche durchzuführen.
9.4 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
9.5 Soweit wir den Mangel nicht zu vertreten haben, können wir die Nacherfüllung (Eratzlieferung oder Reparatur) gegenüber dem Kunden wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten verweigern, wenn die Nacherfüllungskosten den Wert der Ware im mangelfreien Zustand um 150 % übersteigen.
Gleiches gilt, wenn die Nacherfüllungskosten die aufgrund des Mangels bestehende Wertminderung um 200 % übersteigen.
9.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatz statt der Leistung kann er bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bei Vorliegen der Bestimmungen gemäß Ziff. 9.8 verlangen.
9.7 Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. § 325 BGB wird insoweit abgedungen.
9.8 Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich bei Sachmängeln auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Diese Beschränkung gilt nicht bei Ansprüchen aus der von uns zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
9.9 Nimmt der Kunde eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln gemäß § 437 BGB in obigem Umfang nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Abnahme vorbehält.
9.10 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB nur, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.
Nimmt uns der Kunde unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat er uns alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt. Die Kosten belaufen sich pauschal auf 1 % des Nettowertes der Ware, deren Mangelhaftigkeit gerügt worden ist, mindestens aber 130,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als diese Pauschale. Uns bleibt der Nachweis höherer Kosten vorbehalten.
9.11 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüchen auf uns zu verweisen.
9.12 Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf ( §§ 478 , 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte ( §§ 445c S. 2 , 327 Abs. 5 , 327u BGB). Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ( § 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe von Teil A - Ziff. 10 dieser ABG.
10. Haftung und Haftungsbeschränkungen
10.1 Soweit nicht vertraglich oder in obigen Bestimmungen anderweitig geregelt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Diese vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz
10.3 Soweit wir für Verzögerungsschäden haften, ist die Haftung auf bis zu 5 % des mit uns vereinbarten Netto-Kaufpreises beschränkt. Die Beschränkung gilt nicht, wenn bei von uns fahrlässig verursachter Pflichtverletzung ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit oder bei von uns verursachter grob fahrlässiger Pflichtverletzung ein sonstiger Schaden entstanden ist.
10.4 Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der gelieferten Ware vorgenommen werden.
10.5 Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten auf Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
10.6 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650 , 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
11. Garantien
11.1 Soweit sich aus unserem Angebot nichts anderes ergibt und anders vertraglich vereinbart wird, sichern wir keine Eigenschaften der Ware zu und erteilen dem Kunden keine Garantien.
11.2 Soweit vom Hersteller Garantien erteilt wurden, bleiben die Ansprüche des Kunden gegen diesen unberührt.
12. Verjährung
12.1 Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
12.2 Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung ( § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444 , 445b BGB).
12.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung ( §§ 195 , 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Ziff. 10.2 S. 1 und S. 2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
13. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
13.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
13.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
13.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
13.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
13.5 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Waren pfleglich zu behandeln.
14. Rechte an Software
14.1. Sämtliche Programme bleiben unser Eigentum. Programme, Dokumentationen und nachträgliche Ergänzungen dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden – auch für eigene Zwecke vorbehaltlich einer zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlichen Sicherungskopie – weder kopiert noch irgendwie anders dupliziert werden. Der Kunde wird die Vertragssoftware sowie gegebenenfalls die Zugangsdaten für den Onlinezugriff durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sichern. Insbesondere sind sämtliche Kopien der Vertragssoftware sowie die Zugangsdaten an einem geschützten Ort zu verwahren.
14.2. An Programmen und dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Betrieb der Waren, für die Programme geliefert werden, eingeräumt. Für Programme und Dokumentationen, die im Auftrag des Kunden angefertigt werden und unsere Lieferung darstellen, werden dem Kunden in gewünschter Anzahl Einzellizenzen für Endbenutzer im Umfang eines nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechtes gewährt. Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so können wir Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.
14.3. Quellprogramme werden in der Regel nicht zur Verfügung gestellt. Ihre Überlassung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
15. Gerichtsstand, Erfüllungsort
15.1 Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Hauptsitz der MEDER CommTech GmbH im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wir sind daneben jedoch berechtigt, am Hauptsitz oder am Sitz einer Niederlassung des Kunden zu klagen.
15.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
15.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Wir nehmen die Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeiten sie, worauf hingewiesen wird. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung der Daten einverstanden.
16.2 Sollte eine unserer obigen AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. In diesem Fall werden die Parteien für die unwirksamen Bestimmungen zulässige Vereinbarungen treffen, die einerseits den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und andererseits dem ursprünglich gewünschten Zweck möglichst nahekommen.